HAUSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES : LA CROIX DU SUD
I. Allgemeine Bedingungen
1. Bedingungen für die Zulassung und den Aufenthalt
Um das Gelände des Campingplatzes La Croix du Sud betreten, sich dort niederlassen oder sich dort aufhalten zu dürfen, muss man vom Verwalter oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein.
Letzterer ist verpflichtet, für die gute Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der
vorliegenden Hausordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet, dass Sie die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung akzeptieren und sich verpflichten, sie einzuhalten. Niemand kann dort ein Domizil einrichten.

2. Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen
Genehmigung der Eltern zugelassen.
In Anwendung von Artikel R. 611-35 des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht) ist der Verwalter verpflichtet, den Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei seiner Ankunft ein individuelles Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Diese muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
1° Den Namen und die Vornamen ;
2° Das Geburtsdatum und den Geburtsort ;
3° Die Staatsangehörigkeit ;
4° Den gewöhnlichen Wohnsitz.
Kinder unter 15 Jahren können auf der Karteikarte eines Elternteils aufgeführt werden.


3. Installation
Die Freiluftunterkunft und die dazugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Standort
gemäß den vom Betreiber oder seinem Vertreter erteilten Anweisungen aufgestellt werden.


4. Empfangsbüro
Geöffnet von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 18:30 Uhr, im Juli/August von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:30 bis 19:30 Uhr.

Im Empfangsbüro finden Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, die Versorgungsmöglichkeiten, die Sportanlagen, die touristischen Sehenswürdigkeiten der Umgebung und verschiedene nützliche Adressen.
Ein System zur Sammlung und Bearbeitung von Beschwerden wird für die Gäste bereitgehalten.

5. Aushang
Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro
ausgehängt. Sie wird jedem Kunden auf Anfrage ausgehändigt.

Bei klassifizierten Campingplätzen werden die Kategorie der Klassifizierung mit dem Vermerk
Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Stellplätze für Tourismus oder Freizeit ausgehängt. Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden gemäß den durch Erlass des für Verbraucherfragen zuständigen Ministers festgelegten Bedingungen mitgeteilt und sind an der Rezeption einsehbar.

6. Modalitäten der Abreise
Die Gäste werden gebeten, die Rezeption am Tag vor ihrer Abreise über ihre Abreise zu informieren.
Gäste, die vor den Öffnungszeiten des Empfangsbüros abreisen wollen, müssen am Vortag die Zahlung für ihren Aufenthalt leisten.

7. Lärm und Ruhe
Die Gäste werden gebeten, Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.
Tongeräte sind entsprechend einzustellen. Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so leise wie möglich sein.
Hunde und andere Tiere dürfen nie frei herumlaufen. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz
zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, wenn ihre Besitzer, die zivilrechtlich für sie
verantwortlich sind, nicht anwesend sind.
Der Verwalter sorgt für die Ruhe seiner Gäste, indem er Zeiten festlegt, in denen absolute Ruhe herrschen muss. Zwischen 23:30 Uhr und 6:00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen.

8. Besucher
Nach der Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher auf dem
Campingplatz zugelassen werden, wobei die Verantwortung bei den Campern liegt, die sie
empfangen.
Der Gast kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen. Die Leistungen und Einrichtungen der Campingplätze sind für Besucher zugänglich. Die Nutzung dieser Einrichtungen kann jedoch nach einem Tarif kostenpflichtig sein, der am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt werden muss. Autos von Besuchern sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

9. Verkehr und Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit begrenzter Geschwindigkeit fahren. Das Fahren ist von bis (2) erlaubt.
Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort
aufhalten. Das Parken ist auf den üblicherweise von den Unterkünften belegten Plätzen strengstens verboten, es sei denn, es wurde ein Parkplatz dafür vorgesehen. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern und die Ansiedlung von Neuankömmlingen nicht verhindern.

10. Verhalten und Aussehen der Einrichtungen
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.
Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu werfen.
Die Gäste müssen die Abwässer in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.
Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülleimern entsorgt werden.
Das Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter strengstens untersagt.

Das Aufhängen der Wäsche erfolgt ggf. im gemeinsamen Trockenraum. Es wird jedoch bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkünfte toleriert, unter der Bedingung, dass es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Er darf niemals von Bäumen aus erfolgen.
Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen.
Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben.
Für die Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den
Einrichtungen des Campingplatzes ist der Verursacher verantwortlich.
Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat.

11. Sicherheit
a) Feuer.
Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand
gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Falle eines Brandes ist sofort die Schulleitung zu benachrichtigen. Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro.

b) Diebstahl.
Die Direktion ist für die im Büro deponierten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Anlage und muss der Leitung die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen.


12. Spiele und Pool

In der Nähe der Einrichtungen und im Pool dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele
veranstaltet werden. Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

13. Tote Garage
Es darf nur nach Zustimmung der Direktion und nur an der angegebenen Stelle unbewohntes Material auf dem Gelände zurückgelassen werden. Diese Leistung kann kostenpflichtig sein.

14. Verstoß gegen die Hausordnung
Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter, wenn er es für notwendig hält, den Bewohner mündlich oder schriftlich auffordern, die Störungen zu unterlassen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach Aufforderung durch den Verwalter, sich daran zu halten, kann dieser den Vertrag kündigen.

15. Besondere Bedingungen
Der Tag wird von 12 Uhr bis 12 Uhr, bei einem Camping-Stellplatz und von 17 Uhr bis 10 Uhr
morgens abgerechnet. Jeder angefangene Tag ist fällig.

 
  

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